Informationen zur Familienberatung
Die folgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick zur Familienberatung. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren. Falls Sie eine andere Unterstützung benötigen, vermitteln wir Ihnen gerne eine andere Fachstelle.
Einzugsgebiet
Das Einzugsgebiet der Kinder- und Jugendhilfe St. Gallen umfasst die Kantone St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden. Wir führen Beratungsstellen in St. Gallen und in Sargans.
Mit Familien aus Gemeinden mit eigenem Beratungsangebot verweisen wir in der Regel an die zuständigen Beratungsstellen.
Wann zur Beratung gehen?
Familienberatung ist sinnvoll, wenn bei familiären Veränderungen oder Konflikten die Familienmitglieder Unterstützung bei der Klärung ihrer Situation möchten. Die Erfahrung zeigt, dass durch die Aussensicht und Moderation von Gesprächen durch eine Fachperson die einzelnen Familienmitglieder entlastet werden und dadurch besser gemeinsame Lösungen gefunden werden können.
Der richtige Zeitpunkt zur Kontaktaufnahme ist individuell unterschiedlich. Wenn ein Familienmitglied den Eindruck hat, die Diskussionen drehten sich nur noch im Kreis oder auch bei Unsicherheit und Überforderung raten wir, Familienberatung in Anspruch zu nehmen.
Mögliche Themen in der Familienberatung
In jeder Familie gibt es natürliche Veränderungen bei Übergängen wie der Geburt eines Kindes, dem Eintritt in den Kindergarten, der Phase der Pubertät oder der Ablösung vom Elternhaus. Bei manchen Familien lösen Ereignisse wie Trennung oder Scheidung, Erkrankung, ein Unfall oder der Tod eines nahen Angehörigen Krisen aus.
Sowohl natürliche familiäre Übergänge wie Krisen können von Verunsicherung oder Konflikten begleitet sein. Einige Fragen oder Themen:
- Unser Sohn ist seit der Geburt seiner Schwester oft aggressiv und wir als Eltern sind uns nicht einig, wie wir reagieren sollen.
- Ich bin Grossmutter und mache mir sich Sorgen um meine Enkel. Der Ehemann meiner Tochter ist an einem Burnout erkrankt und sie ist in dieser Situation mit ihren vier Kindern überfordert.
- Wir haben entschieden, uns zu trennen und sind unsicher, was wir bezüglich unserer Kinder tun sollen.
- Vor einem Jahr ist die Grossmutter unserer Tochter gestorben. Seither haben sich ihre Schulnoten verschlechtert und mit uns hat sie dauernd Streit.
- Vor zwei Jahren habe ich meinen Partner geheiratet. Er hat zwei Kinder, die bei uns wohnen. Obschon ich den Haushalt mache, habe ich nichts zu sagen.
- Nach drei Jahren Trennung lebe ich mit meinem neuen Partner zusammen. Er versteht sich überhaupt nicht mit meiner ältesten Tochter.
- Mein Mann ist seit sechs Monaten arbeitslos. Ich möchte gerne besprechen, wie wir uns zu Hause organisieren.
- Unsere Tochter ist 19-jährig, arbeitet nicht und wohnt noch zu Hause. Wir machen uns Sorgen und sind oft wütend auf sie.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, auch wenn Sie ein anderes Thema beschäftigt.
Teilnehmende an Gesprächen
Welche Familienmitglieder an den Gesprächen teilnehmen, wird bei der Anmeldung besprochen. Die Erfahrung zeigt, dass es oft sinnvoll ist, wenn die Familienmitglieder gemeinsam an Lösungen arbeiten. Gleichzeitig gehört es dazu, dass die Wahrnehmung der einzelnen Familienmitglieder sehr unterschiedlich sein kann und nicht alle die Notwendigkeit einer Unterstützung sehen. Es ist möglich auch nur mit einem oder zwei Mitgliedern einer Familie deren Schwierigkeiten zu besprechen.
Dauer und Zeitaufwand
Die Dauer einer Beratung ist nicht vorgegeben. Oftmals genügen wenige Gespräche, bis Familien wieder ohne fachliche Unterstützung ihren Weg finden. Über den Abschluss einer Beratung entscheiden die Klientinnen und Klienten. Die Beratung ist so lange möglich, bis Familien ihren Weg gefunden haben.
In der Regel dauert ein Gespräch etwa eine Stunde. Je nach Anzahl der Teilnehmenden kann ein Beratungsgespräch kürzer oder länger dauern.
Beratungskosten
Die Kosten für die Beratung sind abhängig von Einkommen und Anzahl der Kinder. Je nach finanzieller Situation ist die Beratung unentgeltlich. Der Beratungskosten werden zu Beginn geklärt.
Die Beratungspersonen und deren Haltung
Unsere Mitarbeitenden verfügen alle über einen Fachhochschulabschluss in Sozialer Arbeit und haben langjährige Erfahrung in der Familienberatung.
Da alle Familien unterschiedlich sind, gibt es keine Rezepte. Im Gespräch wird gemeinsam erkundet, welche Schritte für die spezifische Situation hilfreich sein können.
Schweigepflicht
Die Mitarbeitenden stehen unter Schweigepflicht. Ein Austausch mit Dritten, zum Beispiel mit anderen Fachpersonen, erfolgt nur mit Zustimmung der Ratsuchenden.