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Pflegefamilien-Begleitung

Schutz, Entwicklung und Geborgenheit – ein zweites Zuhause für Kinder.

Wenn eine Behörde wie die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) entscheidet, dass ein Kind vorübergehend oder längerfristig in einer Pflegefamilie leben soll, ist das ein grosser Einschnitt – für die Kinder und ihre Eltern.

Oft sind es Situationen, in denen Eltern ihre Aufgaben aus unterschiedlichen Gründen nicht ausreichend wahrnehmen können. Das kann für Eltern schwierig sein. Ein Aufenthalt in einer Pflegefamilie kann sie entlasten oder stark beschäftigen, besonders wenn sie mit dem Entscheid nicht einverstanden sind oder befürchten, die Beziehung zum Kind zu verlieren.

Wichtig ist: Auch für uns steht das Kind im Zentrum. Wir begleiten den Aufenthalt des Kindes in der Pflegefamilie, in dem wir die Pflegeeltern in ihrer Aufgabe unterstützen. Gleichzeitig bleiben die Eltern wichtig für ihr Kind. Deshalb können die Eltern an Standortgesprächen teilnehmen. Bei diesen wird die Entwicklung des Kindes sowie der Kontakt zwischen Eltern und Kind besprochen.

Für Eltern – gut zu wissen

  • Das Kind lebt in einer Pflegefamilie, die für Schutz, Entwicklung und Geborgenheit sorgt.
  • Die Eltern bleiben wichtige Bezugspersonen: Niemand kann die Beziehung zu ihrem Kind ersetzen.
  • Die Begleitperson der Kinder- und Jugendhilfe St. Gallen unterstützt die Pflegefamilie.
  • Die KESB oder die Beistandsperson des Kindes ist zuständig für den Kontakt zu den Eltern.
  • Regelmässige Standortgespräche bieten Raum, über die Entwicklung des Kindes und die Eltern-Kind-Beziehung zu sprechen.

 

Eine gute Zusammenarbeit zwischen allen Erwachsenen ist entscheidend – damit sich das Kind sicher fühlen und gesund entwickeln kann.