Pflegefamilien-Begleitung
Emotionale Stabilität und Orientierung in familiärem Umfeld ermöglichen.
Manche Kinder und Jugendliche können vorübergehend oder langfristig nicht bei ihren Eltern leben. Ist das Kindeswohl gefährdet, braucht es einen geschützten Ort ausserhalb der Herkunftsfamilie. In solchen Situationen vermittelt und begleitet die Kinder- und Jugendhilfe St. Gallen im Auftrag einer Behörde Pflegefamilien.
Im Zentrum stehen Schutz, Stabilität und neue Entwicklungsmöglichkeiten für das Kind. Wir arbeiten eng mit den involvierten Fachstellen und Eltern zusammen, mit dem Ziel, Perspektiven für das Kind zu entwickeln und Übergänge kindgerecht zu gestalten.
Wann eine Pflegefamilie in Frage kommt
Der Aufenthalt in einer Pflegefamilie wird notwendig, wenn Kinder oder Jugendliche nicht bei Ihren Eltern leben können – sei es vorübergehend oder dauerhaft.
Gründe können sein:
- Eltern in einer Not- oder Krisensituation
- Eltern, die die Entwicklung ihrer Kinder nicht ausreichend begleiten können
- stationäre Behandlung der Eltern in einer psychiatrischen Klinik oder im Spital ohne Betreuungsnetz
- Vernachlässigung der Kinder
- Gewalt gegenüber dem Kind (psychisch, physisch oder sexuelle)
- Jugendlichen in schweren Konflikt- oder Krisensituationen
In einer familiären Umgebung finden Kinder und Jugendliche Sicherheit, emotionale Stabilität und neue Orientierung. Ein Aufenthalt bei einer Pflegefamilie kann belastende Situationen entschärfen und Entwicklung wieder ermöglichen.
Aufenthaltsformen
Die Aufenthaltsformen wird auf die Situation und den Bedarf abgestimmt:
Kurzaufenthalt
Kurzaufenthalt mit Tagesstruktur
Langfristiger Aufenthalt
Unsere Aufgaben
Wir stellen die fachliche Begleitung der Pflegefamilien sicher, mit Fokus auf Kindesschutz und Entwicklung:
- Abklärung und Begleitung geeigneter Pflegefamilien
- Situationsanalyse und Einbettung in bestehende Helfersysteme
- Planung und fachliche Steuerung des Aufenthalts
- regelmässiger Austausch mit den Pflegeeltern und der Beistandsperson, bei Bedarf auch direkt mit den Pflegekindern
- Berichtswesen, Dokumentation und Standortgespräche
- Krisenintervention bei Bedarf
Ablauf und Anmeldung
- Telefonische Anfrage / Fallbesprechung – Besprechung der Situation, Zielsetzung und Dringlichkeit. Die zuweisende Stelle beschreibt die Situation und Erwartungen. Einschätzungen zur Eignung eines Aufenthaltes sind möglich.
- Prüfung geeigneter Pflegefamilie und Kapazität –Wir prüfen, ob eine passende Pflegefamilie verfügbar ist – abgestimmt auf das Alter, die Thematik und den Bedarf des Kindes.
- Auftragserteilung, Kostengutsprache und Vermittlung – die zuweisende Stelle erteilt den Auftrag und holt die Kostengutsprache ein. Die Kinder- und Jugendhilfe St. Gallen vermittelt dem Kind einen Platz in einer Pflegefamilie.
- Eintritt und Betreuungsvereinbarung – Aufnahme des Kindes mit Zieldefinition. Rollen und Aufgaben werden geklärt. Dabei sind die Bezugsperson des Kindes und/oder die zuweisende Stelle sowie die Begleitperson der Kinder- und Jugendhilfe St. Gallen anwesend. Die Betreuungsvereinbarung wird erstellt und unterzeichnet. Das Vorgehen ist abhängig von der Situation, dem gewählten Angebot sowie der Dringlichkeit.
- Regelmässige Standortgespräche – Besprechung von Verlauf, Zielen und Massnahmen.
- Beratung der Pflegeeltern in Erziehungs- und Betreuungsfragen, Unterstützung in Krisensituationen.
- Zusammenarbeit mit Eltern – Wird angestrebt, ist jedoch nicht immer möglich. Die Kinder- und Jugendhilfe St. Gallen begleitet die Pflegeeltern in ihrer Aufgabe. Gleichzeitig bleiben die Eltern wichtig für ihr Kind und werden – wenn möglich – mit einbezogen.
- Abschluss / Austritt – Die Zukunftsperspektive ist geklärt und wird mit den involvierten Personen geplant.
Die verschiedenen Aufgaben und Rollen
Pflegefamilien übernehmen Verantwortung im Alltag und gestalten das Pflegeverhältnis aktiv mit:
- Betreuung, Versorgung und emotionale Sicherheit für das Kind
- Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe St. Gallen und – je nach Bedarf – mit den Eltern
- Teilnahme an Weiterbildungen und Austausch mit anderen Pflegeeltern
- Mitwirkung bei Zielüberprüfungen und Standortgesprächen
- Planung des Eintritts in die Pflegefamilie
- Unterstützung der Pflegeeltern bei erzieherischen und organisatorischen Fragen
- Zusammenarbeit mit der Beistandsperson des Kindes
- nach Absprache: Begleitung der Eltern beim Kontakt zu ihrem Kind
- nach Absprache: Planung und Begleitung der Rückkehr in die Herkunftsfamilie
- Fallführung
- Rechtliche Vertretung der Kindesinteressen
- Kontakt zu Eltern
- Klärung der Zukunftsperspektive
- Kostengutsprache
Kosten
Die Leistungen richten sich nach den Pflegegeld-Richtlinien des Kantons St. Gallen:
- Pflegegeld-Richtlinien (PDF)
- Zusatzleistungen wie begleitete Übergänge, Elternkontakte oder erhöhter Betreuungsaufwand nach individueller Offerte
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