Vorstandsmitglied –
Kompetenzbereich Wirtschaft / Finanzen
nach Absprache / ab Frühjahr 2026
Inserat herunterladen (PDF)Die Kinder- und Jugendhilfe St. Gallen (KJH) setzt sich seit vielen Jahren für den Schutz, die Unterstützung und die Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien ein. Als fachlich breit aufgestellte und regional verankerte Organisation ist die KJH in einem komplexen sozialen und gesellschaftlichen Umfeld tätig. Der Vorstand trägt die strategische Gesamtverantwortung für die Organisation und begleitet deren langfristige Weiterentwicklung.
Zur gezielten Ergänzung des Vorstands sucht die KJH ein Vorstandsmitglied, das betriebswirtschaftliche Kompetenz mit persönlichem Engagement verbindet und sich aus Überzeugung für das Wohl und den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Familien einsetzt.
Das neue Vorstandsmitglied bringt fundierte Erfahrung in der strategischen Finanzplanung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie ein solides betriebswirtschaftliches Verständnis ein. Sie unterstützt den Vorstand und die Geschäftsleitung als Sparring Partner bei finanziellen Fragestellungen und trägt dazu bei, die finanzielle Stabilität und Handlungsfähigkeit der Organisation langfristig zu sichern.
Der Fokus liegt auf einer strategischen, vorausschauenden Mitwirkung – nicht auf operativer Finanzführung oder Kontrolle im Tagesgeschäft. Der Eintritt in den Vorstand ist ab Frühjahr 2026 vorgesehen; der genaue Zeitpunkt erfolgt nach Absprache
Aufgaben und Beitrag im Vorstand
Das Vorstandsmitglied mit Kompetenzbereich Wirtschaft / Finanzen:
- bringt finanzielle und betriebswirtschaftliche Perspektiven in strategische Diskussionen ein,
- unterstützt den Vorstand bei der Beurteilung von Budgets, Jahresrechnungen und finanziellen Entwicklungen,
- wirkt als Sparring Partner für die Geschäftsleitung bei strategischen Finanzfragen,
- hilft, finanzielle Auswirkungen von strategischen Entscheiden frühzeitig einzuschätzen,
- trägt zur langfristigen finanziellen Stabilität und Nachhaltigkeit der Organisation bei.
Die Mitwirkung erfolgt im Rahmen der kollektiven Verantwortung des Vorstands. Einzelne Vorstandsmitglieder haben keine operative Entscheidungsbefugnis und übernehmen keine Aufgaben der laufenden Finanzführung.
Was Sie von der Mitarbeit im Vorstand erwarten dürfen
Ein sinnstiftendes Engagement in einer fachlich fundierten Organisation, kollegiale Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Vorstand sowie die Möglichkeit, sich strategisch an der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe St. Gallen zu beteiligen. Die Vorstandsarbeit eröffnet zudem neue Perspektiven, fördert den persönlichen Austausch und ermöglicht kantonale Vernetzung.
Was wir uns wünschen
- Erfahrung in der strategischen Finanzplanung und Budgetverantwortung,
- betriebswirtschaftlichem Denken und der Fähigkeit, finanzielle Sachverhalte verständlich darzustellen,
- Erfahrung als Führungsperson oder als erfahrene Fachperson im Finanz- oder betriebswirtschaftlichen Umfeld.
- Interesse an kinder-, jugend- und sozialpolitischen Fragestellungen.
- eine reflektierte, dialogfähige und vermittelnde Persönlichkeit,
- strategisches Denken und die Fähigkeit, unterschiedliche Perspektiven zusammenzuführen,
- Respekt gegenüber unterschiedlichen Haltungen und Lebensrealitäten,
- Identifikation mit den Zielen und Themen der Kinder- und Jugendhilfe St. Gallen.
Rahmenbedingungen
- Ehrenamtliches Vorstandsmandat gemäss Entschädigungsreglement,
- 5–6 Vorstandssitzungen pro Jahr (inkl. Hauptversammlung),
- Vorbereitung pro Sitzung ca. 2–3 Stunden,
- zusätzliche Mitarbeit in Arbeitsgruppen oder Ressorts in begrenztem Umfang möglich.
Bewerbung / Kontakt
Interessierte Personen sind eingeladen, ihr Interesse mit einem kurzen Motivationsschreiben und Angaben zu relevanten Erfahrungen zu bekunden. Ein vollständiger Lebenslauf ist nicht erforderlich.
Ihre Interessensbekundung oder allfällige Fragen richten Sie bitte an
Beat Zindel, Vorstandspräsident der Kinder- und Jugendhilfe St. Gallen
Tel.: 079 409 74 44
E-Mail: beat.zindel@zindelberatung.ch
Die Wahl erfolgt auf Antrag des Vorstands und der Geschäftsleitung durch die Vereinsversammlung.